§ 47b - Arzneimittelgesetz (AMG)

neugefasst durch B. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3394; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2121-51-1-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 47b Sondervertriebsweg Diamorphin


§ 47b hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) 1Pharmazeutische Unternehmer dürfen ein diamorphinhaltiges Fertigarzneimittel, das zur substitutionsgestützten Behandlung zugelassen ist, nur an anerkannte Einrichtungen im Sinne des § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2a des Betäubungsmittelgesetzes und nur auf Verschreibung eines dort behandelnden Arztes abgeben. 2Andere Personen dürfen die in Satz 1 genannten Arzneimittel nicht in Verkehr bringen.

(2) Die §§ 43 und 47 finden auf die in Absatz 1 Satz 1 genannten Arzneimittel keine Anwendung.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung G. v. 15. Juli 2009 BGBl. I S. 1801 m.W.v. 21. Juli 2009

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Frühere Fassungen von § 47b AMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.07.2009Artikel 2 Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1801

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 47b AMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47b AMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52b AMG Bereitstellung von Arzneimitteln (vom 27.07.2023)
... die dem Vertriebsweg des § 47 Absatz 1 Nummer 2 bis 10 oder des § 47a oder des § 47b unterliegen oder die aus anderen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht über ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Artikel 1 AMVSÄndG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... ersetzt und werden nach der Angabe „§ 47a" die Wörter „oder des § 47b " eingefügt. 17. In § 53 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 36 ...

Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
Artikel 2 BtMGuaÄndG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... wird nach § 47a folgende Angabe eingefügt: „§ 47b Sondervertriebsweg Diamorphin". 2. Nach § 47a wird folgender § 47b ... 47b Sondervertriebsweg Diamorphin". 2. Nach § 47a wird folgender § 47b eingefügt: „§ 47b Sondervertriebsweg Diamorphin (1) ... 2. Nach § 47a wird folgender § 47b eingefügt: „§ 47b Sondervertriebsweg Diamorphin (1) Pharmazeutische Unternehmer dürfen ein ...


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