Änderung § 63k AMG vom 28.01.2022

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 63k AMG, alle Änderungen durch Artikel 3 TAMGEG am 28. Januar 2022 und Änderungshistorie des AMG

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§ 63k AMG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.01.2022 geltenden Fassung
§ 63k AMG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.01.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

§ 63k Ausnahmen


(Text alte Fassung)

(1) Die Regelungen des Zehnten Abschnitts finden keine Anwendung auf Arzneimittel, die im Rahmen einer klinischen Prüfung als Prüfpräparate eingesetzt werden.

(2) § 63b, mit Ausnahme der Absätze 1 und 3, die §§ 63c, 63d, 63e, 63f und 63g finden keine Anwendung auf Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.


(Text neue Fassung)

Die Regelungen des Zehnten Abschnitts finden keine Anwendung auf Arzneimittel, die im Rahmen einer klinischen Prüfung als Prüfpräparate eingesetzt werden.

(heute geltende Fassung) 



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