Änderung § 79a SGB IV vom 01.01.2025

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 6 SGB VI-AnpG am 1. Januar 2025 und Änderungshistorie des SGB IV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 79a SGB IV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung
§ 79a SGB IV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 355
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 79a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 79a Finanzierung von Maßnahmen der digitalen Transformation aus Bundesmitteln


vorherige Änderung

 


Der Bund wird ermächtigt, sich an den Kosten der Sozialversicherungsträger auf Bundesebene für Maßnahmen der digitalen Transformation zu beteiligen.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed