Zitierungen von § 134 SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 134 SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28a SGB IV Meldepflicht (vom 01.01.2024)
... beitragspflichtige Einnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 20 Absatz 2a oder § 134 bemessen wird, das Arbeitsentgelt, das ohne Anwendung dieser Regelung zu berücksichtigen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Beitragsverfahrensverordnung (BVV)
V. v. 03.05.2006 BGBl. I S. 1138; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
§ 2 BVV Berechnungsvorgang (vom 01.07.2023)
... berechnet und auf zwei Dezimalstellen gerundet. (3) In Fällen des § 134 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt Absatz 2 Satz 1, 2 und 6 mit der Maßgabe, dass die beitragspflichtige Einnahme nach ... gilt Absatz 2 Satz 1, 2 und 6 mit der Maßgabe, dass die beitragspflichtige Einnahme nach § 134 Satz 1 bis 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch berechnet wird. In diesen Fällen wird der vom Arbeitgeber zu tragende ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 454 SGB III Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (vom 01.01.2023)
... die in Satz 1 genannte Beschäftigung. (3) Bei Anwendung des Absatzes 2 gelten § 134 des Vierten Buches und § 346 Absatz 1a in der bis zum 30. September 2022 geltenden ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 226 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter (vom 01.10.2022)
... die § 7 Absatz 2 Anwendung findet, bestimmt sich die beitragspflichtige Einnahme nach § 134 des Vierten Buches ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 276b SGB VI Übergangsregelung für Beschäftigte in Privathaushalten im Übergangsbereich (vom 01.10.2022)
... § 134 des Vierten Buches findet nur Anwendung auf Beschäftigte in Privathaushalten (§ 8a des Vierten Buches in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 1 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... folgt gefasst: „§ 127 (weggefallen)". p) Die Angabe zu § 134 wird wie folgt gefasst: „§ 134 (weggefallen)". q) Nach ... p) Die Angabe zu § 134 wird wie folgt gefasst: „ § 134 (weggefallen) ". q) Nach der Angabe zu § 134 wird folgende Angabe eingefügt:  ... gefasst: „§ 134 (weggefallen)". q) Nach der Angabe zu § 134 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 135 Bericht zur Einführung ... 45. Die §§ 124 und 127 werden aufgehoben. 46. § 134 wird aufgehoben. 47. Nach § 134 wird folgender § ... 46. § 134 wird aufgehoben. 47. Nach § 134 wird folgender § 135 eingefügt: „§ 135 Bericht zur ...

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 969
Artikel 7 MiLoAnpG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
...  b) Folgende Angabe wird angefügt: „ § 134 Übergangsregelung zum Übergangsbereich". 2. In § 7b Nummer 5 werden ... 163 Absatz 10 des Sechsten Buches" durch die Wörter „§ 20 Absatz 2a oder § 134 " ersetzt. c) In Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter „450 Euro im ... die Wörter „die Geringfügigkeitsgrenze" ersetzt. 6. Folgender § 134 wird angefügt: „§ 134 Übergangsregelung zum ... ersetzt. 6. Folgender § 134 wird angefügt: „ § 134 Übergangsregelung zum Übergangsbereich Bei Beschäftigten, die am 30. ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed