Änderung § 15 DEÜV vom 01.11.2009

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§ 15 DEÜV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2009 geltenden Fassung
§ 15 DEÜV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 12 G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2933
 
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§ 15 Änderung


(Text neue Fassung)

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