Zitierungen von § 43 Saatgutverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 SaatgutV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaatgutV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28a SaatgutV Genehmigung durch das Bundessortenamt (vom 27.03.2010)
... einen Bericht über die Verwendung der Etiketten des Bundessortenamtes nach § 43 Absatz 1a Nummer 1 vorzulegen ...
Anlage 5 SaatgutV (zu § 29 Absatz 3 und 7, §§ 30a, 31 und 33 Absatz 6 und § 43 Absatz 1a und 2) Angaben auf dem Etikett und dem Einleger (vom 01.12.2020)
... und sofern vorhanden in Klammern die vorgeschlagene Sortenbezeichnung 7.5 Angaben nach § 43 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d 7.6 „Nur für Tests und Versuche" 5) 8. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1214
Artikel 2 18. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... gefasst: „(zu § 29 Absatz 3 und 7, §§ 31 und 33 Absatz 6 und § 43 Absatz 1a und 2 )". 9. Anlage 7 wird wie folgt geändert: a) In den Mustern 1 und 2 ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 09.06.2017 BGBl. I S. 1614
Artikel 2 17. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 und die Angabe „Saatgutmischung"." 5. § 43 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d wird nach den ...

Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 2 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Saatgutverordnung
...  „(zu § 29 Absatz 3 und 7, §§ 30a, 31 und 33 Absatz 6 und § 43 Absatz 1a und 2 )". b) In den Nummern 1.1, 2.1 und 3.1 wird das Wort „EG-Norm" jeweils ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
Artikel 2 12. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... einen Bericht über die Verwendung der Etiketten des Bundessortenamtes nach § 43 Absatz 1a Nummer 1 vorzulegen hat." 7. In § 29 Absatz 3 Satz 2 werden die ... und das Kennzeichen oder die Bezeichnung der Anerkennungsstelle,". 9. In § 43 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Zur Kennzeichnung ... Klammer wie folgt gefasst: „zu § 29 Absatz 3 und 7 und §§ 31 und 43 Absatz 1a und 2". b) Folgende Nummer 7 wird angefügt: „7 ... vorhanden in Klammern die vorgeschlagene Sortenbezeichnung 7.5 Angaben nach § 43 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d 7.6 „Nur für Versuchszwecke" ...


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