Artikel 18 - Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen (LMuTÄndV k.a.Abk.)

Artikel 18 Änderung der Zinnverordnung


Artikel 18 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. März 2006 ZV § 2

In § 2 der Zinnverordnung vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3552) werden die Wörter „§ 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 2, 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter „§ 58 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 bis 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 18 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 LMuTÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMuTÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 19.03.2010 BGBl. I S. 286
Artikel 5 KmVEV Aufheben von Rechtsverordnungen
... ist, 2. die Zinnverordnung vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3552), die durch Artikel 18 der Verordnung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 444) geändert worden ist, 3. die ...


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