Artikel 2 - Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (9. BmTierSSchVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Tierische Nebenprodukte-Bußgeldverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. April 2006 TierNebBV § 1

§ 1 der Tierische Nebenprodukte-Bußgeldverordnung vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3712) wird wie folgt geändert:

1.
Die Nummer 3 wird aufgehoben.

2.
Die bisherigen Nummern 4 bis 10 werden die neuen Nummern 3 bis 9.

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Zitierungen von Artikel 2 Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 9. BmTierSSchVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. BmTierSSchVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Bußgeldverordnung und zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
V. v. 07.05.2009 BGBl. I S. 1044
Artikel 1 TierNebBVuaÄndV Änderung der Tierische Nebenprodukte-Bußgeldverordnung
... Nebenprodukte-Bußgeldverordnung vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3712), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. März 2006 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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