§ 1 Leistungen
(1) Gewerbliche Arbeitnehmer von Betrieben
- 1.
- des Baugewerbes (§ 1 Abs. 2 der Baubetriebe-Verordnung),
- 2.
- des Gerüstbauerhandwerks (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 der Baubetriebe-Verordnung),
- 3.
- des Dachdeckerhandwerks (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 der Baubetriebe-Verordnung),
- 4.
- des Garten- und Landschaftsbaus (§ 1 Abs. 4 der Baubetriebe-Verordnung)
erhalten entsprechend bestehenden Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien ergänzende Leistungen nach
§ 102 Absatz 2 bis 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
(2) Das Zuschuss-Wintergeld beträgt 2,50 Euro je Stunde.
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interne Verweise§ 2 WinterbeschV Umlage ... ergänzenden Leistungen zusammenhängen, werden durch Umlage in den Betrieben nach § 1 Abs. 1 aufgebracht. ...
§ 5 WinterbeschV Zahlung (vom 08.05.2021) ... vereinfachten Abrechnungsverfahren an die Bundesagentur ab. (3) In Betrieben nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 1. tritt an die Stelle der in Absatz 1 genannten Fälligkeit der 28. des Monats, ...
§ 9 WinterbeschV Verwaltungskosten (vom 08.05.2021) ... der Anteile an den Ausgaben getrennt festgestellt. (3) Von den Betrieben nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 werden die anteilig zu den Ausgaben für die ergänzenden Leistungen nach § 102 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
V. v. 11.12.2006 BGBl. I S. 2809
Artikel 1 1. WinterbeschVÄndV ... vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1086) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „Absatz ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
V. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1681
Artikel 1 5. WinterbeschVÄndV ... geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(3) In Betrieben nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 1. tritt an die Stelle der in Absatz 1 genannten Fälligkeit der ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Sechste Winterbeschäftigungs-Änderungs-Verordnung (6. WinterbeschÄndV)
V. v. 29.04.2021 BGBl. I S. 860, 1600
Artikel 1 6. WinterbeschÄndV Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung ... Juni 2013 (BGBl. I S. 1681) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden in dem Satzteil nach Nummer 4 nach ... 4. § 9 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Von den Betrieben nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 werden die anteilig zu den Ausgaben für die ergänzenden Leistungen nach § 102 des ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
V. v. 19.03.2007 BGBl. I S. 349
Artikel 1 2. WinterbeschVÄndV ... vom 11. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2809), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Absatz 1 ...
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