Artikel 23 Aufhebung des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit
(300-7)
Das Gesetz über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-7, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
interne Verweise
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