Artikel 25 Aufhebung der Zweiten Verordnung über die Zuständigkeit in Justizverwaltungssachen
(300-12)
Die Zweite Verordnung über die Zuständigkeit in Justizverwaltungssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-12, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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