Artikel 34 Auflösung des Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter
(301-4-2)
Die Artikel 3 und 4 des Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter vom 22. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3176) werden aufgehoben.
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