Artikel 40 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210
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Artikel 40 Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze


Artikel 40 ändert mWv. 25. April 2006 3. BNotOuaÄndG

(303-1/1)

Der Artikel 13 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998 (BGBl. I S. 2585, 1999 1 S. 194) wird aufgehoben.



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