Artikel 68 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210
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Artikel 68 Auflösung des Opferschutzgesetzes


Artikel 68 ändert mWv. 25. April 2006 OpferSchG

(312-2/1)

Die Artikel 11 und 13 des Opferschutzgesetzes vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) werden aufgehoben.



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