Artikel 146 Aufhebung der Zweiten Verordnung zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuche sowie in der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen
(4101-2)
Die Zweite Verordnung zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuche sowie in der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.