Artikel 148 Aufhebung der Verordnung über das Liegegeld in der Binnenschifffahrt
(4103-3)
Die Verordnung über das Liegegeld in der Binnenschifffahrt in der im Bundesgesetzblatt Teil Gliederungsnummer 4103-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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