Artikel 157 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210
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Artikel 157 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Wechselgesetz



(4133-2)

Das Einführungsgesetz zum Wechselgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4133-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 5 Nr. 2 des Gesetzes vom 17. Juli 1985 (BGBl. I S. 1507), wird aufgehoben.



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