Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
§
3 Abs. 2 des
Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. I S. 482), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. September 2005 (BGBl. I S. 2725) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut des
Gemeindefinanzreformgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzesan geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.