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Siebentes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (7. GemFinRefGÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2006 GemFinRefG § 3

§ 3 Abs. 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. I S. 482), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. September 2005 (BGBl. I S. 2725) geändert worden ist, wird aufgehoben.


Artikel 2



Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Gemeindefinanzreformgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzesan geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.


Artikel 3



Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

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