Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet (SozEntschRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 23. Juni 2006 SVG § 80

Dem § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 2002 (BGBl. I S. 1258, 1909), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2005 (BGBl. I S. 1234) geändert worden ist, werden folgende Sätze angefügt:

„Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft erhalten Leistungen in entsprechender Anwendung der §§ 40, 40a und 41 des Bundesversorgungsgesetzes, sofern ein Partner an den Schädigungsfolgen verstorben ist und der andere unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes ausübt; dieser Anspruch ist auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt. Satz 4 gilt entsprechend, wenn ein Partner in der Zeit zwischen dem 1. November 1994 und dem 23. Juni 2006 an den Schädigungsfolgen verstorben ist."

 
Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SozEntschRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SozEntschRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054
Bekanntmachung SVGNB
... vom 4. Mai 2005 (BGBl. I S. 1234), 12. den am 23. Juni 2006 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (BGBl. I S. 1305), 13. den am 1. Januar 2007 in Kraft ...

Steueränderungsgesetz 2007
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1652
Artikel 7 StÄndG 2007 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 2002 (BGBl. I S. 1258, 1909), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (BGBl. I S. 1305) geändert worden ist, wird jeweils nach den ...