Die
Sonderversorgungsleistungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. August 1998 (BGBl. I S. 2366), geändert durch Artikel
19 des Gesetzes vom
24. April 2006 (BGBl. I S. 926), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt gefasst:
„§ 2 Einkommensanrechnung
(1) Einkommen von Versorgungsempfängern wird auf Versorgungsleistungen angerechnet.
- 2.
- § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 4 wird die Angabe „§ 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 bis 8" durch die Angabe „§ 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 und 8" ersetzt.
- b)
- Satz 5 wird aufgehoben.
- 3.
- Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
„§ 8a Leistungen öffentlich-rechtlicher Art
Den Renten wegen Alters oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Sinne der §§ 6 bis 8 stehen ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art gleich."
- 4.
- § 10 wird aufgehoben.