Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung (2. RebPflVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Abs. 1 Nr. 1, 5 und 6, des § 10 Abs. 3 sowie des § 22 Abs. 1 Nr. 1 des Saatgutverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1673) jeweils in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/43/EG der Kommission vom 23. Juni 2005 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 68/193/EWG des Rates über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (ABl. EU Nr. L 164 S. 37).



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