(1) Die Artikel
1,
3 und
6 treten an dem Tag in Kraft, an dem das Internationale Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden (BGBl. 2006 II S. 578) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Artikel
1,
3 und
6 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: gemäß Bekanntmachung v. 14. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2070) treten Artikel 1, 3 und 6 am 21. November 2008 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 18. Juli 2006.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1, 3 und 6 des Gesetzes zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
B. v. 14.10.2008 BGBl. I S. 2070