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§ 1 - Schadstoff-Höchstmengenverordnung (SHmV)

neugefasst durch B. v. 18.07.2007 BGBl. I S. 1473; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 19.03.2010 BGBl. I S. 286
Geltung ab 27.06.2006; FNA: 2125-40-89 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung gilt für die in der Anlage aufgeführten Lebensmittel.





 

Frühere Fassungen von § 1 SHmV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.07.2007Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
vom 18.07.2007 BGBl. I S. 1471
aktuell vorher 27.06.2006Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
vom 16.06.2006 BGBl. I S. 1331
aktuellvor 27.06.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 SHmV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SHmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SHmV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage SHmV (zu den §§ 1, 2) (vom 26.07.2007)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
V. v. 18.07.2007 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 3. SHmVÄndV
... vom 5. Juli 2006 (BGBl. I S. 1562) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden a) in Absatz 1 das Absatzzeichen „(1)" gestrichen und b) ...

Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 19.03.2010 BGBl. I S. 286
Artikel 3 KmVEV Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
... (BGBl. I S. 3230) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 6 Satz 2 wird das Wort „Schadstoff-Höchstmengenverordnung" durch das Wort ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
V. v. 16.06.2006 BGBl. I S. 1331
Artikel 1 2. SHmVÄndV
... vom 2. November 2005 (BGBl. I S. 3154), wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) § 3 gilt auch für die in Anhang I ...