§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die in der Anlage aufgeführten Lebensmittel.
Frühere Fassungen von § 1 SHmV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
V. v. 18.07.2007 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 3. SHmVÄndV ... vom 5. Juli 2006 (BGBl. I S. 1562) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden a) in Absatz 1 das Absatzzeichen „(1)" gestrichen und b) ...
Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 19.03.2010 BGBl. I S. 286
Zweite Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
V. v. 16.06.2006 BGBl. I S. 1331
Artikel 1 2. SHmVÄndV ... vom 2. November 2005 (BGBl. I S. 3154), wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) § 3 gilt auch für die in Anhang I ...
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