Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2007 aufgehoben
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§ 2 - Elfte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (11. SchwHGBeihV k.a.Abk.)

V. v. 21.07.2006 BGBl. I S. 1730 (Nr. 37); aufgehoben durch § 2 V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1780
Geltung ab 01.07.2006; FNA: 404-26-11 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 2


§ 2 ändert mWv. 1. Juli 2006 10. SchwHGBeihV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen vom 23. August 2005 (BGBl. I S. 2537) außer Kraft.



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