§ 40 Pharmakologie und Toxikologie
1Die Prüfung in dem Prüfungsfach Pharmakologie und Toxikologie erstreckt sich vor allem auf die Wirkungen und Wechselwirkungen von Arzneimitteln und anderen Wirkstoffen im gesunden und kranken Organismus, die grundlegenden Kenntnisse über den therapeutischen Einsatz solcher Stoffe und die damit verbundenen Risiken für Tier und Mensch einschließlich der Risiken möglicher Resistenzentwicklungen sowie auf die Pharmakokinetik unter besonderer Berücksichtigung der speziesspezifischen Biotransformation und die Ausscheidung solcher Stoffe durch den Tierkörper. 2Die entsprechenden Wirkungen und Eigenschaften von Giften und Umweltkontaminanten im gesunden oder kranken Organismus sowie die Therapie von akuten und chronischen Vergiftungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Frühere Fassungen von § 40 TAppV
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
V. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3341
Artikel 1 1. TAppVÄndV ... des Rechts der Beseitigung tierischer Nebenprodukte" ersetzt. 11. In § 40 Satz 1 werden nach den Wörtern „Risiken für Tier und Mensch" die Wörter ...
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