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Artikel 10 - Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Handelsregistergebührenverordnung


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. August 2006 HRegGebV § 2, § 2a (neu), Anlage

Die Handelsregistergebührenverordnung vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2562), geändert durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3166), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden nach dem Wort „Gesellschaftsvertrags" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und nach dem Wort „Satzung" die Wörter „oder eines Statuts" gestrichen.

b)
In Satz 3 werden nach dem Wort „Gesellschaftsvertrags" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und nach dem Wort „Satzung" die Wörter „oder des Statuts" gestrichen.

2.
Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

„§ 2a Recht der Europäischen Union

Umwandlungen und Verschmelzungen nach dem Recht der Europäischen Union stehen hinsichtlich der Gebühren den Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz gleich."

3.
Die Anlage (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
In Teil 3 Abschnitt 1 wird nach der Überschrift folgende Vorbemerkung 3.1 eingefügt:

„Vorbemerkung 3.1:

Die Gebühr 3100 wird auch für die Errichtung einer Zweigniederlassung einer Europäischen Genossenschaft mit Sitz im Ausland erhoben."

b)
In Nummer 5003 werden die Wörter „ersten Bilanz" durch das Wort „Eröffnungsbilanz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 EGSCE verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGSCE selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 12 EHUG Änderung sonstigen Bundesrechts
... vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2562), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911), wird wie folgt geändert: 1. ...