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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal (PersBefördRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Weitere Änderung des Personenbeförderungsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2007 PBefG § 9, § 17, § 52, § 62 (neu)

Das Personenbeförderungsgesetz, zuletzt geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:

1.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Nummer 4 durch folgende Nummern 4 und 5 ersetzt:

„4.
bei einem Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen für den Betrieb,

5.
bei einem Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen für die Form des Gelegenheitsverkehrs und den Betrieb mit bestimmten Kraftfahrzeugen unter Angabe ihrer amtlichen Kennzeichen."

b)
Absatz 4 wird aufgehoben.

2.
§ 17 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 werden nach den Wörtern „im Gelegenheitsverkehr" die Wörter „mit Personenkraftwagen" eingefügt.

bb)
In Nummer 8 werden die Wörter „mit Kraftfahrzeugen" durch die Wörter „mit Personenkraftwagen" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden in den Sätzen 1 und 2 jeweils nach dem Wort „Gelegenheitsverkehr" die Wörter „mit Personenkraftwagen" eingefügt.

3.
§ 52 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 3 werden die Wörter „nach diesem Gesetz erforderliche" gestrichen.

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„Abweichend von § 9 Abs. 1 Nr. 4 wird die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen auch für die Form des Gelegenheitsverkehrs erteilt."

4.
Im Abschnitt IX wird vor § 64 folgender § 62 eingefügt:

„§ 62 Übergangsbestimmungen

Genehmigungen für Gelegenheitsverkehre, die vor dem 1. September 2007 erteilt worden sind, bleiben bis zum Ablauf der in der Genehmigungsurkunde enthaltenen Geltungsdauer wirksam."

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 PersBefördRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PersBefördRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 PersBefördRÄndG Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 18. August 2006 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. September 2007 in Kraft. (3) Artikel 5 tritt am 1. September 2006 und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 1970
Artikel 14 MEG I Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1962) geändert worden ist, wird wie folgt ...