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Artikel 13 - Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG I k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung des Fahrlehrergesetzes


Artikel 13 ändert mWv. 26. August 2006 FahrlG § 3

In § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Fahrlehrergesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), das zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, werden die Wörter „das Zeugnis eines Amtsarztes oder - auf Verlangen der Erlaubnisbehörde - eines Facharztes" durch die Wörter „ein ärztliches oder - auf Verlangen der Erlaubnisbehörde - ein fachärztliches Zeugnis" ersetzt.