Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
§ 7 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2401
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Durchführung des Entflechtungsgesetzes (EntflechtGVO)
V. v. 18.12.2006 BGBl. I S. 3222; aufgehoben durch Artikel 5 Abs. 4 G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2401
Eingangsformel EntflechtGVO ... Grund des § 7 des Entflechtungsgesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098, 2102) verordnet die ...
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