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Anlagen - Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (VBundTuBundReg § 6 EUZBBG k.a.Abk.)

V. v. 28.09.2006 BGBl. I S. 2177 (Nr. 44)
Geltung ab 01.10.2006; FNA: 170-2-1 Vereinigung Europas Europaunion

Anlagen

Anlage 1 Vorhaben


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Außer den in Ziffer I Nr. 2 Buchstabe d letzter Absatz, Ziffer V und Ziffer VI der Vereinbarung genannten Vorhaben sind Vorhaben im Sinn der Vereinbarung:

-
Vorschläge für Rechtsetzung in der 1. Säule (einschließlich geänderter Vorschläge)

-
Mitteilungen/Stellungnahmen der KOM

-
Berichte

-
Aktionspläne

-
Grünbücher

-
Weißbücher

-
Politische Programme

-
Vorschläge für Rechtsetzung in der 3. Säule (einschließlich geänderter Vorschläge)

-
Empfehlungen

-
Institutionelle Vereinbarungen

-
EU-Haushalt und Finanzplanung.


Anlage 2 Berichtsbogen


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Thema:

Sachgebiet:

Rats-Dok.-Nr.:

KOM.-Nr.:

EP-Nr.:

BRat-Nr.:

Nachweis der Zulässigkeit für europäische Regelungen: (Prüfung der Rechtsgrundlage)

Nachweis der Notwendigkeit für europäische Regelungen: (Subsidiaritätsprüfung)

Zielsetzung:

Inhaltliche Schwerpunkte:

Politische Bedeutung:

Was ist das besondere deutsche Interesse?

Bisherige Position des Deutschen Bundestages:

Position des Bundesrates:

Position des EP:

Meinungsstand im Rat:

Verfahrensstand (Stand der Befassung):

Finanzielle Auswirkungen:

Zeitplan für die Behandlung im

a)
Deutschen Bundestag:

entsprechend Artikel 23 GG und dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

b)
Bundesrat:

c)
EP:

d)
Rat:

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