Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (FreiwFortbuGebOStÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.05.2003 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3943
Geltung ab 24.05.2003
| |
Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe
Artikel 2 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe p und des § 6a Abs. 2 und 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1 Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe



siehe Fahranfängerfortbildungsverordnung - FreiwFortbV

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr



In der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2199), wird die Anlage zu § 1 wie folgt geändert:

1.
Nach Gebührennummer 210 wird folgende Gebührennummer 211 eingefügt:

„211Verkürzung der Probezeit nach § 7 FreiwFortbV 1,80”.


2.
Nach Gebührennummer 214.4 wird folgende Gebührennummer 214.5 eingefügt:

„214.5eines Trägers von besonderen Einweisungslehrgängen nach § 4 Abs. 4 Satz 1 FreiwFortbV 33,20 bis 256,00".


3.
Nach Gebührennummer 214.5 – neu – wird folgende Gebührennummer 215 eingefügt:

„215 Überprüfung von Gruppensitzungen nach § 4 Abs. 1 FreiwFortbV und von praktischen Sicherheitsübungen nach § 4 Abs. 3 FreiwFortbV 30,70 bis 511,00".


Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Fahranfängerfortbildung V. v. 18. Dezember 2009 BGBl. I S. 3943 m.W.v. 24. Dezember 2009



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed