Eingangsformel - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2007 (AELV 2007)

V. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2282 (Nr. 48)
Geltung ab 27.10.2006; FNA: 8251-10-1-13 Landwirte

Eingangsformel



Auf Grund des § 35 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), der zuletzt durch Artikel 188 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197), verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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