(750-18)
Das
Meeresbodenbergbaugesetz vom
6. Juni 1995 (BGBl. I S. 778, 782), zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Abs. 10, § 8 Abs. 5 Satz 1 und § 10 Abs. 2 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
- 2.
- § 7 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden nach den Wörtern „Die Rechtsverordnungen sind," die Wörter „soweit sie Fragen des Arbeitsschutzes betreffen, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und," eingefügt.
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864