(1) Ich behalte mir vor,
- 1.
- Ernennungen zum Oberst,
- 2.
- Offiziere im Dienstgrad Oberst, die nicht der Besoldungsgruppe B 3 angehören, zu entlassen,
- 3.
- die im Militärischen Abschirmdienst oder im Amt für Militärkunde verwendeten Soldatinnen und Soldaten zu ernennen und zu entlassen sowie die in diesen Bereichen beorderten Reservistinnen und Reservisten zu ernennen,
- 4.
- Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen der Offiziere des Truppendienstes und des militärfachlichen Dienstes zum Leutnant zu ernennen.
(2) Über Absatz 1 hinaus behalte ich mir die Ernennung und Entlassung auch in sonstigen besonderen Fällen vor.