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Änderung § 1 Zucker-Quoten-Verordnung vom 28.12.2010

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§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.12.2010 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 28.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2295
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Anwendungsbereich


(Text alte Fassung)

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Zuteilung und Änderung der Quoten sowie zur Durchführung der Quotenregelung im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker.

(Text neue Fassung)

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die Durchführung der Quotenregelung für Zucker.

 

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