Artikel
1 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2003, Artikel
1 Nr. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2003 und Artikel
1 Nr. 3 tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2003 in Kraft. Artikel
1 Nr. 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. *)
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- Anm. d. Red.: das Hochschulbauförderungsgesetz wurde zwischenzeitlich zum 15. Dezember 2010 durch Artikel 15 G. v. 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) aufgehoben
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Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz und zur Änderung der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz
V. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2664