Änderung § 4b BEEG vom 21.07.2015

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 4b BEEG, alle Änderungen durch Entscheidung BVerfGE20150721 am 21. Juli 2015 und Änderungshistorie des BEEG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 4b BEEG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.07.2015 geltenden Fassung
§ 4b BEEG n.F. (neue Fassung)
in der am 21.07.2015 geltenden Fassung
durch B. v. 24.08.2015 BGBl. I S. 1565

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 4b Höhe des Betreuungsgeldes


(Text neue Fassung)

§ 4b Höhe des Betreuungsgeldes *)


(Textabschnitt unverändert)

Das Betreuungsgeld beträgt für jedes Kind 150 Euro pro Monat.

vorherige Änderung

 



---
*) Anm. d. Red.: Gemäß Urteil des BVerG und B. v. 24. August 2015 (BGBl. I S. 1565) mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.




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