§ 16 - Umwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006 k.a.Abk.)

Artikel 6 G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2791 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 13.12.2006; FNA: 610-6-16 Allgemeines Steuerrecht
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§ 16 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft


§ 16 wird in 4 Vorschriften zitiert

1Soweit Vermögen einer Körperschaft durch Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft übergeht, gelten die §§ 3 bis 8, 10 und 15 entsprechend. 2§ 10 ist für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Teil des Betrags im Sinne des § 38 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden.

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Zitierungen von § 16 Umwandlungssteuergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 UmwStG 2006 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwStG 2006 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 UmwStG 2006 Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften (vom 28.03.2024)
... über, gelten die §§ 11 bis 13 vorbehaltlich des Satzes 2 und des § 16 entsprechend. § 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 sind nur anzuwenden, wenn auf die ...
§ 18 UmwStG 2006 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft (vom 29.12.2007)
... Die §§ 3 bis 9 und 16 gelten bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
§ 6 EnWG Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung (vom 29.12.2023)
... 10e übertragenen Wirtschaftsgüter gelten als Teilbetrieb im Sinne der §§ 15, 16 , 18, 20 und 24 des Umwandlungssteuergesetzes. Satz 1 gilt nur für diejenigen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
G. v. 21.02.2013 BGBl. I S. 346
Artikel 1 EnWGÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 10e übertragenen Wirtschaftsgüter gelten als Teilbetrieb im Sinne der §§ 15, 16 , 18, 20 und 24 des Umwandlungssteuergesetzes. Satz 1 gilt nur für diejenigen ...


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