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Artikel 4 - Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz


Artikel 4 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. Dezember 2006 WaStrG-KostV § 1, Anlage

Die Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz vom 8. November 1994 (BGBl. I S. 3450), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2494), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 1 wird die Angabe „§§ 14, 18 und 19" durch die Angabe „§§ 14 und 14b" ersetzt.

2.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

a)
In der laufenden Nummer 2 wird die Angabe „§ 76 VwVfG" durch die Angabe „§ 14d WaStrG" ersetzt.

b)
In der laufenden Nummer 3 wird die Angabe „§ 18" durch die Angabe „§ 14b Nr. 11" ersetzt.



 
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Frühere Fassungen von Artikel 4 Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2006 (14.05.2007)Berichtigung des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
vom 09.05.2007 BGBl. I S. 691

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 InfraStrPlanVBeschlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InfraStrPlanVBeschlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
B. v. 09.05.2007 BGBl. I S. 691
Berichtigung InfraStrPlanVBeschlGB
... Havel-Wasserstraße/Berliner Wasserstraßen" zu ersetzen. 4. In Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b ist die Angabe „Nummer 4" durch die Angabe „Nummer 3" zu ...

Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
G. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1388; zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538
Artikel 12 PlVereinhG Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz
... Bundeswasserstraßengesetz vom 8. November 1994 (BGBl. I S. 3450), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833; 2007 I S. 691) geändert worden ist, wird ...