Bekanntmachung - Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen (MuMBek k.a.Abk.)

B. v. 06.12.2006 BGBl. I S. 2875 (Nr. 59)
Geltung ab 17.12.2006; FNA: 424-2-1-1 Gemeinsame Rechtsvorschriften
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390), des § 6a Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 1986 (BGBl. I S. 1455), der durch Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) eingefügt worden ist, und des § 35 Abs. 2 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht:

Der zeitweilige Schutz von Mustern und Marken wird für die folgende Ausstellung gewährt:

„EXPO 2008 - Water and Sustainable Development"

vom 14. Juni bis 13. September 2008 in Saragossa/Spanien.



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