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§ 34 - Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)

V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065 (Nr. 61); aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe § 76; FNA: 7610-2-31 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 34 Anzeigen nach § 13a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes



Auf Anzeigen nach § 13a Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, auch in Verbindung mit § 13b Abs. 1 des Kreditwesengesetzes, sind die §§ 8 und 23 anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 34 GroMiKV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.12.2010Artikel 2 Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
vom 05.10.2010 BGBl. I S. 1330

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 34 GroMiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GroMiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 GroMiKV Verfahren zur Einreichung der Anzeigen (vom 31.12.2011)
... in Übereinstimmung mit der bankaufsichtlichen Einreichungsstelle von den §§ 23, 34 und 38 sowie den Formaten nach den Anlagen 4 bis 7 abgewichen werden, soweit es für die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... 33 Beschlussfassungspflichten bei Anlagebuch- und Gesamtbuch-Großkrediten § 34 Anzeigen nach § 13a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes § 35 Anzeigen nach § 13a ... 4 wird die Angabe „§§ 53, 70 und 74" durch die Angabe „§§ 23, 34 und 38" ersetzt. 9. Nach § 8 werden die Kapitel 2 und 3 aufgehoben.  ... 49" durch die Angabe „§ 20" ersetzt. 39. § 70 wird § 34 und die Angabe „§§ 8 und 53" durch die Angabe „§§ 8 und ...