Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (44. StVRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.12.2006 BGBl. I S. 3226 (Nr. 62); Geltung ab 22.12.2006, Artikel 1 ab 01.01.2007
| |

Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 StVO § 21

§ 21 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 474 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 Satz 4 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:

„3.
in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen."

2.
In Absatz 1a werden die Sätze 2 und 3 durch folgenden Satz ersetzt:

„Abweichend von Satz 1

1.
ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t Satz 1 nicht anzuwenden,

2.
dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,

3.
ist

a)
beim Verkehr mit Taxen und

b)
bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,

auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist."



 

Zitierungen von Artikel 1 Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 44. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 44. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 44. StVRÄndV Inkrafttreten
... Artikel 1a tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 28.11.2007 BGBl. I S. 2774
Artikel 1 17. StVOÄndV
... vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3226), wird wie folgt geändert:  ...