Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2007 in der allgemeinen Rentenversicherung 19,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,4 Prozent.
In Artikel
7 Nr. 2 des
Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vom
29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402) wird die Angabe "4,5 Prozent" durch die Angabe 4,2 Prozent" ersetzt.
(1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft.
(2) Artikel
3 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2006.