Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (MgVGEinfG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2006 ArbGG § 2a, § 10, § 82, § 83

Das Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2742), wird wie folgt geändert:

1.
In § 2a Abs. 1 wird nach Nummer 3e folgende Nummer 3f eingefügt:

„3f.
Angelegenheiten aus dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3332) mit Ausnahme der §§ 34 und 35 und nach den §§ 23 bis 28 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Abs. 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist;".

2.
In § 10 Satz 1 werden die Angabe „§ 2a Abs. 1 Nr. 1 bis 3e" durch die Angabe „§ 2a Abs. 1 Nr. 1 bis 3f" und die Wörter „und dem SCE-Beteiligungsgesetz" durch die Wörter „, dem SCE-Beteiligungsgesetz und dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung" ersetzt.

3.
Dem § 82 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) In Angelegenheiten nach dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk die aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgegangene Gesellschaft ihren Sitz hat; vor ihrer Eintragung ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk die aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft ihren Sitz haben soll."

4.
In § 83 Abs. 3 werden die Wörter „und dem SCE-Beteiligungsgesetz" durch die Wörter „, dem SCE-Beteiligungsgesetz und dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MgVGEinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MgVGEinfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 15 2. JustizModG Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3332) geändert worden ist, wird folgender Satz ...


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