Artikel 7 - Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen (VSchDGEinfG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2006 GKG § 1, § 50, Anlage 1

Das Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2006 (BGBl. I S. 1426), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 50 wie folgt gefasst:

„§ 50 Bestimmte Beschwerdeverfahren".

2.
Dem § 1 Nr. 1 wird folgender Buchstabe r angefügt:

„r)
nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz;".

3.
§ 50 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 50 Bestimmte Beschwerdeverfahren".

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 2 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.

bbb)
In Nummer 3 wird der abschließende Punkt durch das Wort „und" ersetzt.

ccc)
Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 angefügt:

„4.
über Beschwerden gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde und über Rechtsbeschwerden (§§ 13 und 24 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes)."

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „(§ 54 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 79 Abs. 1 Nr. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes)" durch die Angabe „(§ 54 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 79 Abs. 1 Nr. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes und § 16 Nr. 3 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes)" ersetzt.

4.
Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
Die Gliederung wird wie folgt geändert:

aa)
Die Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG".

bb)
Die Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 4 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 4 Zulassung der Sprungrevision, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG".

b)
In der Vorbemerkung 1.2.2 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 6 angefügt:

„6.
Beschwerden nach § 13 VSchDG."

c)
Die Überschrift zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG".

d)
Die Überschrift zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 4 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 4 Zulassung der Sprungrevision, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG".

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 VSchDGEinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSchDGEinfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 16 2. JustizModG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), wird wie folgt geändert: 1. ...

Bekanntmachung der Neufassung des Gerichtskostengesetzes
B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154
Bekanntmachung GKGNB
... Juli 2006 (BGBl. I S. 1426), 19. den am 29. Dezember 2006 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), 20. den teils am 31. Dezember ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed