Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (2. TNGebVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3378 (Nr. 65); Geltung ab 29.12.2006
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Eingangsformel



Auf Grund des § 142 Abs. 2 Satz 1, 3, 4, 6 und 7 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) und mit § 1 der TKG-Übertragungsverordnung vom 22. November 2004 (BGBl. I S. 2899), der durch Artikel 3 Abs. 51 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, jeweils auch in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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