Artikel 13 - 2. Justizmodernisierungsgesetz (2. JustizModG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Geltung ab 31.12.2006, abweichend siehe Artikel 28
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Artikel 13 Änderung der Insolvenzordnung


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2006 InsO § 111

§ 111 Satz 3 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 12 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 13 2. Justizmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 2. JustizModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. JustizModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 368
Artikel 2 AVPfSG Änderung der Insolvenzordnung
... 1 Satz 2 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416) geändert worden ist, wird nach der ...


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