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Anlage 5 - Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (ZuckPräm2007V k.a.Abk.)

Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Aufteilung des fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen



RegionBetrag in Euro
Baden-Württemberg1.588.198,63
Bayern654.760,58
Brandenburg und Berlin 196.727,16
Hessen17.526,85
Mecklenburg-Vorpommern8.825,37
Niedersachsen und Bremen 105.638,71
Nordrhein-Westfalen0,00
Rheinland-Pfalz1.148.699,36
Saarland0,00
Sachsen31.801,87
Sachsen-Anhalt48.027,98
Schleswig-Holstein und Hamburg 145.695,55
Thüringen14.097,94






 

Frühere Fassungen von Anlage 5 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.10.2009Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
vom 09.10.2009 BGBl. I S. 3556

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 5 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 ZuckPräm2007V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuckPräm2007V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 09.10.2009 BGBl. I S. 3556
Artikel 1 3. ZuckPrämVÄndV
... Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 5 aufgeteilt." 2. Folgende Anlagen 4 und 5 werden angefügt:  ... Regionen nach Maßgabe der Anlage 5 aufgeteilt." 2. Folgende Anlagen 4 und 5 werden angefügt: „Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Aufteilung des vierten ... Thüringen 644.776,32 Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Aufteilung des fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen  ...